Equidenpass

Wichtiges Dokument mit vielfältigen Funktionen

Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung oder Schlachthof, alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt. Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangen darf oder nicht. Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens wichtig, da innerhalb des Geburtsjahres (bzw. für Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden, 6 Monate nach der Geburt) der Equidenpass ausgestellt sein muss. Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Testungen von anzeigepflichtigen Erkrankungen (wie z.B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“), Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, medikamentöse Behandlungen bei Schlachtpferden und Impfungen festgehalten werden. Diese Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von der PHCG ausgestellt wird.

Equidenpass für ein Rassepferd nur vom Zuchtverband

Bei einem Rassepferd muss der Pass noch eine weitere sehr wichtige Aufgabe erfüllen: Er muss die Abstammung des Pferdes bestätigen. Dies kann allerdings nur ein Equidenpass leisten, der von dem für die Rasse zuständigen und staatlich anerkannten Zuchtverband ausgestellt wurde. Denn nur dem Zuchtverband ist es möglich, die Abstammung des jeweiligen Pferdes zweifelsfrei zu überprüfen, nachzuweisen und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde – Equidenpass“ zu bescheinigen. Damit erhält das Pferd auch eine Zuchtbescheinigung in den Equidenpass. Ohne diese Bescheinigung darf mit einem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zwecke der Zucht ordnungswidrig.

Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein American Paint Horse ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpassausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.

Equidenpassbeauftragte

Derzeit hat der PHCG bundesweit die folgenden Equidenpassbeauftragten geprüft und benannt:

16356 Werneuchen – Claudia Huse – 033398/94746

27330 Asendorf – Judith Dunker – 04253/800956

33181 Bad Wünnenberg – Silke Dören – 02953/8481

33181 Leiberg – Rebecca Schäfer – 0172/9400768

34414 Warburg – Yvonne Fritze – 0175/7045781

34560 Fritzlar – Bianca Eltze – 05622/7999080

39448 Etgersleben – Peter Gilsbach – 039268/989490

47239 Duisburg – Angelika Hellberg – 02151/940785

48493 Wettringen – Silke Schnieders – 05973/4757

56414 Herschbach – Dieter Reuter – 06435/3087979

58640 Iserlohn – Uta Lenz – 0176/34495952

58675 Hemer – Thekla Schmidt – 02372/8442018

64653 Lorsch – Stephanie Keil – 06251/588342

64711 Erbach – Melanie Abraham – 0160/94474096

66879 Oberstaufenbach – Bianca Schneidereit – 06385/925121

74736 Hardheim – Marion Bambula – 06283/2298629

75239 Eisingen – Jasmin Lehnus – 0162/9614900

86576 Schiltberg – Maria Holz – 0176/38266612

86983 Lechbruck am See – Sabine Rädler – 0170/1821712

89364 Remshart – Anja Bühler – 08224/801936

92367 Pilsach – Sabine Biller – 0173/3669793

97478 Kentzgau – Margarete Schwemmlein – 09527/7770

99819 Marksuhl – Ralf Meyer – 036925/60488