Equidenpass
Wichtiges Dokument mit vielfältigen Funktionen
Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung oder Schlachthof, alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt. Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangen darf oder nicht. Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens wichtig, da innerhalb des Geburtsjahres (bzw. für Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden, 6 Monate nach der Geburt) der Equidenpass ausgestellt sein muss. Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Testungen von anzeigepflichtigen Erkrankungen (wie z.B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“), Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, medikamentöse Behandlungen bei Schlachtpferden und Impfungen festgehalten werden. Diese Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von der PHCG ausgestellt wird.
Equidenpass für ein Rassepferd nur vom Zuchtverband
Bei einem Rassepferd muss der Pass noch eine weitere sehr wichtige Aufgabe erfüllen: Er muss die Abstammung des Pferdes bestätigen. Dies kann allerdings nur ein Equidenpass leisten, der von dem für die Rasse zuständigen und staatlich anerkannten Zuchtverband ausgestellt wurde. Denn nur dem Zuchtverband ist es möglich, die Abstammung des jeweiligen Pferdes zweifelsfrei zu überprüfen, nachzuweisen und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde – Equidenpass“ zu bescheinigen. Damit erhält das Pferd auch eine Zuchtbescheinigung in den Equidenpass. Ohne diese Bescheinigung darf mit einem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zwecke der Zucht ordnungswidrig.
Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein American Paint Horse ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpassausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.
Equidenpassbeauftragte
Derzeit hat der PHCG bundesweit die folgenden Equidenpassbeauftragten geprüft und benannt:
16356 Werneuchen – Claudia Huse – 033398/94746
27330 Asendorf – Judith Dunker – 04253/800956
27628 Wulsbüttel – Sabine Rädler – 0170/1821712
33181 Leiberg – Rebecca Schäfer – 0172/9400768
34414 Warburg – Yvonne Fritze – 0175/7045781
34560 Fritzlar – Bianca Eltze – 05622/7999080
47239 Duisburg – Angelika Hellberg – 02151/940785
48485 Neuenkirchen – Silke Schnieders – 0177/8703964
56414 Herschbach – Dieter Reuter – 06435/3087979
58675 Hemer – Thekla Schmidt – 02372/8442018
63856 Bessenbach – Susanne Zahner – 02372/8442018
64653 Lorsch – Stephanie Keil – 06251/588342
64711 Erbach – Melanie Abraham – 0160/94474096
66879 Oberstaufenbach – Bianca Schneidereit – 06385/925121
74731 Walldürn – Marion Bambula – 0175/8120833
75245 Neulingen – Jasmin Lehnus – 0162/9614900
86576 Schiltberg – Maria Holz – 0176/38266612
89364 Remshart – Anja Bühler – 08224/801936
92367 Pilsach – Sabine Biller – 0173/3669793
97478 Kentzgau – Margarete Schwemmlein – 0160/94937637
99834 Gerstungen – Ralf Meyer – 036925/60488