Gesetze und Verordnungen für die Pferdezucht und -haltung

Tierzüchterische Tätigkeiten von Zuchtorganisationen, wie die Einrichtung eines Zuchtbuches bis hin zur Ausstellung von Equidenpässen und Zuchtbescheinigungen, unterliegen einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben. Pferdezuchtverbände, deren Mitglieder, Pferdeeigentümer und –halter sind verpflichtet, diese Rechtsgrundlagen unter behördlicher Kontrolle einzuhalten. Die Europäische Union erlässt Richtlinien (EU-RL) und Verordnungen (EU-VO), die für alle Mitgliedsstaaten Gültigkeit haben. Diese müssen von den Mitgliedsstaaten jedoch erst in nationales Recht umgewandelt werden und können im jeweiligen Staat weitergehende Bestimmungen enthalten. Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einigen weiteren Verordnungen geregelt.

Die wichtigsten nationalen und europäischen Regelungen im Bereich Tierzucht können hier als Download abgerufen werden.

Rechtsgrundlagen Deutschland (Nationales Recht)

Tierzuchtgesetz (TierZG 2019)

http://www.gesetze-im-internet.de/tierzg_2019/TierZG.pdf

Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019)

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (Tierzuchtgesetz 2019) wurde das Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2006 an die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Vorgaben der VO (EU) 2016/1012 („EU-Tierzuchtverordnung“) wurden auf nationaler Ebene konkretisiert und bewehrt. Insbesondere das bisherige Anerkennungsverfahren von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen wurde an die Anforderungen der EU-Tierzuchtverordnung angepasst.

Die EU-Tierzuchtverordnung ist am 19. Juli 2016 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit von 28 Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ab dem 1. November 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden.

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

http://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/TierGesG.pdf

Das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten und hat das Tierseuchengesetz abgelöst. Das TierGesG übernimmt im Hinblick auf die Bekämpfung von Tierseuchen bewährte Vorschriften, setzt aber verstärkt auch auf Prävention.

Tierschutzgesetz (TierSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/TierSchG.pdf

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

http://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/651026/publicationFile/37958/HaltungPferde.pdf

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

http://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/ViehVerkV.pdf

Samenverordnung (SamEnV)

http://www.gesetze-im-internet.de/samenv/SamEnV.pdf

Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren

Die Samenverordnung regelt bundesweit und einheitlich die Anforderungen an die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren. Die Regelungen betreffen vor allem die Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen und somit nicht innergemeinschaftlich handeln.

Verordnung über Zuchtorganisationen

http://www.gesetze-im-internet.de/tierzov_2009/TierZOV.pdf

Die Verordnung über Zuchtorganisationen enthält Anforderungen an

  • die Qualifikation des Zuchtleiters bzw. der Zuchtleiterin,
  • die Zuchtbuch- und Zuchtregisterordnung sowie deren Gestaltung und Führung,
  • die Kennzeichnung von Zuchttieren,
  • die Zucht- und Herkunftsbescheinigung für Zuchttiere und
  • das Verfahren zur Abstammungssicherung von Zuchttieren.

Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden

http://www.gesetze-im-internet.de/pfzlpv/PfZLpV.pdf

In dieser Verordnung werden die Grundsätze über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung für Pferde beschrieben.

Rechtsgrundlagen Europäische Union (Europäisches Recht)

Verordnung (EU) 2016/1012 (“EU-Tierzuchtverordnung“)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1012&from=DE

Verordnung über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/602

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0602&from=DE

Durchführungsverordnung mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial, die in der Union gehandelt oder in die Union verbracht werden.

Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1012

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:4309271

Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 („Equidenpass-Verordnung“)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0262&from=DE

Durchführungsverordnung („Equidenpass-Verordnung“) zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden.

Verordnung (EU) 2016/429 („Tiergesundheitsrecht“)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0429&from=EN

EU-Verordnung zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1301 („Einfuhr aus Drittländern“)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1301&from=DE

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1301 der Kommission vom 27. September 2018 über die Bestimmungen für den Eingang lebender Equiden sowie von Sperma, Eizellen und Embryonen von Equiden in die Union.

Die Durchführungsverordnung 2018/1301 enthält in Anhang II die zu nutzenden Gesundheitsbescheinigungen. Die Liste der Drittländer, aus denen Pferde sowie Samen, Eizellen und Embryonen von Equiden in die EU eingeführt werden dürfen, finden sich in Anhang II der Verordnung. Ein Drittland, das hier nicht aufgelistet ist gilt als „nicht-gelistet“. Der Eingang oder das Zurückbringen (Wiedereinfuhr) von Pferden nach z.B. sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen aus einem nicht-gelisteten Drittland ist erschwert.