Online Nennformular – Nennschluss
Es müssen mindestens 8 Starter genannt werden, anderenfalls wird die Zuchtschau abgesagt!
INFORMATIONEN FÜR DIE ZUCHTSCHAUSAISON
Voraussetzungen für die Vorstellung auf einer Zuchtschau:
Vorstellung von Fohlen:
– der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein
– das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen
Auf Grund des hohen Prüfungsaufwands der Unterlagen, können Nachnennungen nicht berücksichtigt werden.
– das Fohlen muss bereits gechipped sein
– die Elterntiere müssen im Zuchtbuch des PHCG oder einem anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein
– es muss entweder eine Kopie vom APHA Papier und das DNA Profil vom Fohlen vorliegen oder, wenn die Daten bei der APHA noch nicht verarbeitet sind, der Stallion Breeding Report aus dem Jahr der Bedeckung und die Abfohlmeldung
– wenn vorliegen, bitte eine Kopie vom APHA Papier oder vom Registration Application mit Unterschrift des Hengsthalters und dem Stutenbesitzer mitbringen.
– bei Besamung mit Hengsten aus Drittländern muss eine Bestätigung der APHA vorliegen, dass die Unterlagen zur Erstellung des Certificates of Registration vollständig sind und es in Arbeit ist
– der Equidenpass sollte schon beantragt sein, wenn das noch nicht gemacht wurde, bitte das komplett ausgefüllte Formular zur Zuchtschau mitbringen
Stuten und Veredler/Stuten zur Eintragung ins Zuchtbuch:
– der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein
– das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen
Auf Grund des hohen Prüfungsaufwands der Unterlagen, können Nachnennungen nicht berücksichtigt werden.
– die Stute muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung haben
– von der Stute muss ein 6 Panel Test vorliegen ( PSSM, HYPP und EMH müssen doppelt negativ sein) und ein DNA Profil
– eine Kopie vom Papier (Certificate of Registration), auf dem der Stutenbesitzer eingetragen ist, muss vorliegen
Hengste zur Eintragung ins HB II:
– der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein
– das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen
Auf Grund des hohen Prüfungsaufwands der Unterlagen, können Nachnennungen nicht berücksichtigt werden.
– der Hengst muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung haben
– von dem Hengst muss ein 6 Panel Test( PSSM, HYPP und EMH müssen doppelt negativ sein) vorliegen und ein DNA Profil
– Gesundheitszeugnis des Tierarztes (max. 3 Wochen alt) muss vorliegen
– eine Kopie vom Papier (Certificate of Registration), auf dem der Hengstbesitzer eingetragen ist, muss vorliegen
– eine Kopie vom Papier (Certificate of Registration), auf dem der Besitzer eingetragen ist, muss vorliegen