Anforderung einer Tierzuchtbescheinigung für Samen beim Zuchtverband für den eigenen Hengst und bei Bedeckung der eigenen Stute durch Samen von der Deckstation 

Seit Inkrafttreten der EU-Tierzuchtverordnung im November 2018 werden von den Zuchtverbänden separate Tierzuchtbescheinigungen für die Gewinnung und den Handel von Samen und Embryonen von Zuchtpferden gefordert. Laut Durchführungsverordnung DVO (EU) 2020/602 ist es daher verpflichtend, dass die Abgabe von Samen eines Hengstes von einer Tierzuchtbescheinigung für Samen begleitet werden muss. 

Was muss der Hengstbesitzer beachten? 

Möchten Sie den Samen Ihres Hengstes bei einer Besamungsstation vermarkten, ist es wichtig zu beachten, dass Sie als Eigentümer beim dem Zuchtverband, in dem Ihr Hengst eingetragen ist, eine Tierzuchtbescheinigung Samen anfordern.
Haben Sie eine Paint Horse-Hengst, der einen Equidenpass vom PHCG hat und bei uns im Zuchtbuch eingetragen ist, erhalten Sie vom PHCG eine Tierzuchtbescheinigung Samen. Eigentümer von Hengsten der zugelassenen Rassen im PHCG-Zuchtprogramm, wie Quarter Horse und Englisch Vollblut, müssen die Tierzuchtbescheinigung für Samen bei dem Zuchtverband beantragen, in dem diese Hengste einen Equidenpass ausgestellt bekommen haben und im Zuchtbuch eingetragen sind.
Das bedeutet, dass der PHCG für Veredler keine Tierzuchtbescheinigung Samen ausstellen darf. 

Die Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial enthält zwei Teile, die der Zuchtverband ausstellt
Teil A = Zuchtdaten des Hengstes vom Zuchtverband und
Teil B = wird bei Erhalt von der Besamungsstation ausgefüllt)
Diese sind fälschungssicher miteinander verbunden und jeder Teil muss im Original unterschrieben sein. 

Wichtig ist auch zu wissen, dass der Hengsthalter Werbung für seinen Hengst machen kann, aber selbst keinen Samen anbieten darf. Das bedeutet konkret, Wichtig ist, dass in der Werbeanzeige für einen Hengst, immer ein Hinweis auf die Besamungsstation angegeben ist, bei der der Samen zu beziehen ist. Nicht zulässig ist auch der Weiterverkauf von dem Samen durch den einzelnen Tierhalter. Wichtig ist ebenso, dass die Besamungsstation eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel (EU-Station) oder für den nationalen Handel besitzen (https://tsis.fli.de/GlobalTemp/202307101004323724.pdf). 

Was muss der Stutenbesitzer in der Praxis beachten? 

Haben Sie sich für Ihre Stute für einen Hengst entschieden, dessen Samen bei einer Deckstation zum Verkauf steht, erkundigen Sie sich, dass Sie den Samen von einer Besamungsstation erhalten, die eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel (EU-Station) oder für den nationalen Handel besitzt (https://tsis.fli.de/GlobalTemp/202307101004323724.pdf). 

Wir empfehlen Ihnen vor Abschluss des Deckvertrages nach der vorliegenden Tierzuchtbescheinigung Samen des ausgewählten Hengstes für das laufende Deckjahr bei der entsprechenden zugelassenen Deckstation zu fragen und den Eintrag im Zuchtbuch des PHCG e.V. oder der zugelassenen Rassen zu prüfen. Es kann später nur eine Eintragung des Fohlens im Zuchtbuch des PHCG e.V. erfolgen und ein Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheinigung erstellt werden, wenn eine musterkonforme Tierzuchtbescheinigung vom Samen des Vatertieres vorlag. 

Was muss beachtet werden, wenn Samen aus Drittstaaten importiert werden? 

Die Bestimmungen sind auch für den Import von Samen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) entsprechend rechtskräftig geltend. Eine vollständige Tierzuchtbescheinigung inkl. DNA-Marker muss den Samen begleiten. Der Empfänger des Samens muss sicherstellen, ob der Zuchtverband, der die 

Tierzuchtbescheinigung ausgestellt hat, staatlich anerkannt ist und der Zuchtmaterialbetrieb, der den Samen gewonnen und/oder versandt hat, eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handel besitzt (EU-Station). 

Wird Samen aus einem Drittland eingeführt, muss der Empfänger prüfen, ob die Tierzuchtbescheinigung von einer Zuchtstelle im Drittland ausgestellt wurde, die auf der EU-Liste der zugelassenen Zuchtstellen steht (https://ec.europa.eu/food/animals/zootechnics/non-eu countries en), und ob der Zuchtmaterialbetrieb, der den Samen gewonnen und / oder versandt hat, eine Zulassung für den Import der EU hat (https://ec.europa.eu/food/animals/semen en). 

Wird Samen aus anderen Mitgliedsstaaten oder Drittländern an einen anderen Zuchtmaterialbetrieb abgegeben, ist das Original der Tierzuchtbescheinigung oder bei der Teilung der Sendung eine Kopie, beizufügen. Das Original verbleibt in diesem Fall bei dem Zuchtmaterialbetrieb, der das Zuchtmaterial an andere Besamungsstationen weiterversendet. 

Bei Fragen zum Einsatz von Samen- oder Embryotransfer setzen sie sich bitte mit dem Zucht- und Servicebüro oder der Zuchtleitung des PHCG e.V. in Verbindung 

Anforderung einer Tierzuchtbescheinigung für Samen

I. Einleitung Seit November 2018 verlangt die EU-Tierzuchtverordnung separate Tierzuchtbescheinigungen für die Gewinnung und den Handel von Pferdesamen und Embryonen.

II. Anforderungen für Hengstbesitzer

  • Hengstbesitzer müssen eine Tierzuchtbescheinigung Samen beantragen, wenn sie den Samen ihres Hengstes bei einer Besamungsstation vermarkten möchten.
  • Paint Horse-Hengstbesitzer im PHCG erhalten die Tierzuchtbescheinigung Samen direkt vom PHCG.
  • Besitzer von zugelassenen Rassen wie Quarter Horse und Englisch Vollblut müssen die Tierzuchtbescheinigung beim entsprechenden Zuchtverband beantragen.
  • Der PHCG darf keine Tierzuchtbescheinigungen für Veredler ausstellen.

III. Struktur der Tierzuchtbescheinigung

  • Die Tierzuchtbescheinigung für Zuchtmaterial besteht aus zwei Teilen: Teil A (Zuchtdaten des Hengstes vom Zuchtverband) und Teil B (ausgefüllt von der Besamungsstation).
  • Beide Teile sind fälschungssicher miteinander verbunden und müssen im Original unterschrieben sein.

IV. Werbung und Weiterverkauf von Samen

  • Hengsthalter dürfen Werbung für ihren Hengst machen, aber keinen Samen direkt anbieten.
  • Werbeanzeigen müssen einen Hinweis auf die Besamungsstation enthalten, bei der der Samen bezogen werden kann
  • Der Weiterverkauf von Samen durch Tierhalter ist nicht zulässig.

V. Anforderungen an Besamungsstationen

  • Besamungsstationen müssen eine Zulassung für den innergemeinschaftlichen oder nationalen Handel besitzen.

VI. Anforderungen für Stutenbesitzer

  • Stutenbesitzer sollten sicherstellen, dass sie den Samen von einer zugelassenen Besamungsstation erhalten.
  • Vor Abschluss des Deckvertrags sollte die Tierzuchtbescheinigung Samen des ausgewählten Hengstes für das laufende Deckjahr angefragt werden.
  • Eine Eintragung im Zuchtbuch und die Erstellung eines Equidenpasses -für das Fohlen- erfordern eine musterkonforme Tierzuchtbescheinigung -Samen- vom Vatertier.

VII. Import von Samen aus Drittstaaten

  • Die Bestimmungen gelten auch für den Import von Samen aus Nicht-EU-Ländern
  • Eine vollständige Tierzuchtbescheinigung inklusive DNA-Marker muss den Samen begleiten
  • Der Zuchtverband und der Zuchtmaterialbetrieb im Drittland müssen bestimmte Anforderungen erfüllen
  • Bei Abgabe von Samen an andere Zuchtmaterialbetriebe muss eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung beigefügt werden

VIII. Kontaktinformationen

Bei Fragen zum Einsatz von Samen- oder Embryotransfer können sich Interessierte an das Servicebüro oder die Zuchtleitung des PHCG e.V. wenden.