Wichtige Informationen für die Zuchtschausaison: Nennungen, Fristen und Voraussetzungen
Liebe Mitglieder des Paint Horse Club Germany e.V.,
mit der Zuchtschausaison vor der Tür möchten wir euch eine übersichtliche Zusammenfassung aller relevanten Informationen bezüglich der Nennungen für unsere bevorstehenden Zuchtschauen bieten. Damit eure Teilnahme so reibungslos wie möglich verläuft, bitten wir euch, die folgenden Richtlinien genau zu beachten.
NENNUNGEN:
Online-Nennungen: Alle Nennungen für die Zuchtschauen müssen online über das Nennportal erfolgen. Den Link zum jeweiligen Online-Nennformular findet ihr bei den entsprechenden Terminen im Terminkalender auf unserer Webseite https://phcg.info/event/
Nennschluss: Der Nennschluss ist jeweils 3 Wochen vor dem Termin der Zuchtschau. Bitte beachtet, dass Nachnennungen aufgrund des hohen Prüfungsaufwands der Unterlagen nicht berücksichtigt werden können.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VORSTELLUNG:
Stuten und Veredler/Stuten zur Eintragung ins Zuchtbuch:
- Mitgliedschaft im PHCG ist erforderlich.
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen.
- Die Stute muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung besitzen.
- Ein 6 Panel Test (PSSM, HYPP, und EMH müssen doppelt negativ sein) und ein DNA Profil sind erforderlich.
- Eine Kopie vom Certificate of Registration, auf dem der Stutenbesitzer eingetragen ist, muss vorliegen.
Wallache zur Eintragung ins Zuchtbuch:
- Mitgliedschaft im PHCG ist erforderlich.
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen.
- Der Wallach muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung besitzen.
- Ein DNA Profil ist erforderlich.
- Eine Kopie vom Certificate of Registration, auf dem der Besitzer eingetragen ist, muss vorliegen.
Hengste zur Eintragung ins HB II:
- Mitgliedschaft im PHCG ist erforderlich.
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen.
- Der Hengst muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung besitzen.
- Ein 6 Panel Test (PSSM, HYPP, und EMH müssen doppelt negativ sein) und ein DNA Profil sind erforderlich.
- Ein Gesundheitszeugnis des Tierarztes (max. 3 Wochen alt) muss vorliegen.
- Eine Kopie vom Certificate of Registration, auf dem der Hengstbesitzer eingetragen ist, muss vorliegen.
Vorstellung von Fohlen
- Der Besitzer des Pferdes muss ein aktives Mitglied im PHCG sein.
- Kopie des Certificate of Registration: Falls bereits vorhanden, muss eine Kopie des Certificate of Registration vorgelegt werden, auf dem der aktuelle Besitzer eingetragen ist. Wenn dieses noch nicht vorhanden ist, ist eine Kopie der Registration Application (ausgefüllte Zuchtbescheinigung) erforderlich.
- Equidenpass: Jedes Pferd muss einen Equidenpass besitzen. Falls dieser noch nicht vorhanden ist, muss ein ausgefüllter Antrag für den Equidenpass eingereicht werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Betriebsnummern vom Halter und vom Tierarzt ausgefüllt sind und beide Parteien den Antrag unterschrieben haben.
- Abfohlmeldung: Eine Abfohlmeldung muss dem Servicebüro des PHCG vorliegen.
- Stallion Breeding Report: Der Stallion Breeding Report muss sowohl der American Paint Horse Association (APHA) als auch dem PHCG vorgelegt werden.
- Chippen der Fohlen: Alle Fohlen müssen gechippt sein, um an der Zuchtschau teilnehmen zu können.
- Registrierung der Elterntiere: Die Elterntiere des vorgestellten Pferdes müssen im Zuchtbuch des PHCG oder einem anerkannten Zuchtbuch (z.B. DQHA, Paint Horse Austria, etc.) eingetragen sein.
- DNA Profil: Wenn bereits vorhanden, sollte ein DNA Profil des Pferdes vorgelegt werden.
Wir hoffen, diese Informationen helfen euch, euch optimal auf die kommende Zuchtschausaison vorzubereiten. Bei weiteren Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Saison und darauf, viele von euch bei den Zuchtschauen zu sehen!
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