Bei der Beantragung von APHA Papieren für Pferde, egal welchen Alters, wird ein DNA Profil benötigt.
Ab dem 01.01.2022 wird von der APHA die Regeländerung zu § 125 angewendet. Diese besagt:

RG-125. Genetische Tests durch DNA B. Abstammungsnachweis.
Jedes Pferd, das registriert werden soll, muss auf seine Abstammung überprüft werden. Wenn entweder der Vater oder die Mutter nicht für Tests zur Verfügung stehen und ein genetischer Typ nicht durch Ableitungen oder mitochondriale DNA-Tests abgeleitet werden kann, werden die Namen im Stammbaum als unbekannt bezeichnet.

Das bedeutet konkret: Für alle Registrierungsanträge, die ab dem 01.01.2022 eingehen (auch für ältere Pferde), wird ein Abstammungsnachweis verlangt.
Die DNA des Vaters sollte bereits vorliegen, die DNA Marker der Stuten  und Fohlen müssen bei der APHA eingereicht werden.

Wie gelange ich an die DNA Marker?

  • Möglichkeit 1 : LABOKLIN DNA Test, Kosten 32 € zzgl. 40 $ Eintragung in die APHA Datenbank
  • Möglichkeit 2:  UC DAVIS DNA Test inkl. Eintragung in die APHA Datenbank,  Kosten: 60 $
    Kosten Stand Nov, 2021

RegistrationApplication-German-2021