NENNUNGEN: Nur Online-Nennungen über das Nennportal. Wichtig: Der Link zum jeweiligen Online-Nennformular findet ihr bei den  entsprechenden Terminen  im Terminkalender auf der Webseite
https://phcg.info/event/

NENNSCHLUSS: Jeweils 3 Wochen vor dem Zuchtschau Termin

INFORMATIONEN FÜR DIE ZUCHTSCHAUSAISON 

Voraussetzungen für die Vorstellung auf einer Zuchtschau:

Stuten und Veredler/Stuten zur Eintragung ins Zuchtbuch:
– der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein
– das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen
Auf  Grund des hohen Prüfungsaufwands  der Unterlagen, können Nachnennungen nicht berücksichtigt werden.
– die Stute muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung haben
– von der Stute muss ein 6 Panel Test vorliegen ( PSSM, HYPP und EMH müssen doppelt negativ sein) und ein DNA Profil
– eine Kopie vom Papier (Certificate of Registration), auf dem der Stutenbesitzer eingetragen ist, muss vorliegen

Wallache zur Eintragung ins Zuchtbuch:
– der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein
– das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen
Auf Grund des hohen Prüfungsaufwands  der Unterlagen, können Nachnennungen nicht berücksichtigt werden.
– der Wallach muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung haben
– es muss ein DNA Profil vorliegen
– eine Kopie vom Papier (Certificate of Registration), auf dem der Besitzer eingetragen ist, muss vorliegen

Hengste zur Eintragung ins HB II:
– der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein
– das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen
Auf  Grund des hohen Prüfungsaufwands  der Unterlagen, können Nachnennungen nicht berücksichtigt werden.
– der Hengst muss einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung haben
– von dem Hengst muss ein 6 Panel Test( PSSM, HYPP und EMH müssen doppelt negativ sein) vorliegen und ein DNA Profil
– Gesundheitszeugnis des Tierarztes (max. 3 Wochen alt) muss vorliegen
– eine Kopie vom Papier (Certificate of Registration), auf dem der Hengstbesitzer eingetragen ist, muss vorliegen

Vorstellung von Fohlen:
– der Besitzer muss Mitglied im PHCG sein
– das komplett ausgefüllte und unterschriebene Nennformular muss bis zum Nennschluss vorliegen
Auf  Grund des hohen Prüfungsaufwands  der Unterlagen, können Nachnennungen nicht berücksichtigt werden
– das Fohlen muss bereits gechipped sein
– die Elterntiere müssen im Zuchtbuch des PHCG oder einem anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein
– vom Fohlen muss ein DNA Profil vorliegen
– es muss eine Kopie vom APHA Papier oder vom Registration Application mit Unterschrift des Hengsthalters und dem Stutenbesitzer vorliegen
– bei Besamung mit Hengsten aus Drittländern muss eine Bestätigung der APHA vorliegen, dass die Unterlagen zur Erstellung des Certificates of Registration
vollständig sind und es in Arbeit ist
– der Equidenpass sollte schon beantragt sein, wenn das noch nicht gemacht wurde,  bitte das komplett ausgefüllte Formular zur Zuchtschau mitbringen