Informationen und Bedingungen für Zuchtschauen für Veranstalter und Teilnehmer

Bewerbungsfrist für Zuchtschauen 2026 ist der 31. Oktober 2025!
Hier geht’s direkt zum Bewerbungslink:

Bedingungen für Veranstaltungsorte:

Wer eine PHCG Zuchtschau auf seiner Anlage durchführen möchte, hat dies bis zum 31. Oktober des Vorjahres beim Service- und Zuchtbüro zu beantragen.
Es sollten neben dem Wunschtermin auch Alternativtermine angegeben werden.

In Ausnahmefällen können im begrenzten Rahmen Hoftermine über das Service- und Zuchtbüro beantragt werden. Dies muss ebenfalls bis zum 31. Oktober des Vorjahres erfolgen. Es müssen mindestens 3 Pferde vorgestellt werden. Der Antragsteller hat die Anfahrtskosten, die Aufwandspauschale der Zuchtrichter und die Beurteilungsgebühren zu zahlen. Die Genehmigung erfolgt durch den Vorstand.

Der Zuchtausschuss gibt die Entscheidung über die Vergabe der Termine an den Vorstand zur Bestätigung weiter.

Zum Bewerten von Stuten und Fohlen werden folgende Voraussetzungen benötigt:

  • Sicher eingezäunter Platz/Halle (allwettertauglich), mit einer Größe von ca. 400 m2
  • Dreiecksbahn mit Stangen und Pylonen muss aufgebaut werden (Boden vorher abziehen)
  • Ausreichend Platz für Hänger und Pferde
  • Unterbringungs-/Versorgungsmöglichkeiten für Stuten mit Fohlen (ggfls. Paddocks oder Boxen, Heu und Wasser)
  • gepflasterte oder asphaltierte gerade Fläche für die sog. „Pflasterprobe“ (Laufen im Schritt und Trab an der Hand) und um das Stockmaß zu nehmen
  • Sollen auch Körungen/Hengstbuch II Eintragungen vorgenommen werden, muss eine Reithalle oder ein Reitplatz mit Hengsteinzäunung vorhanden sein. Außerdem sollten Hengstboxen angeboten werden.
  • Für die Veranstaltung wäre es von Vorteil, wenn Verpflegung für Teilnehmer und Zuschauer angeboten würde!

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